Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Einsatz auf der Website app.betterbus.de sowie im Rahmen des elektronischen Vertragsschlusses konzipiert.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln vollumfänglich die rechtliche und vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter der Software BetterBus (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden.
(2) Das Angebot der Software BetterBus richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Zielgruppe sind ausschließlich Gewerbetreibende und Betriebe der Personenbeförderung. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt digital über den Online-Checkout-Prozess (Registrierung) der Software. Durch den Abschluss der Registrierung und das aktive Bestätigen (z.B. via Checkbox) dieser AGB sowie des Vertrages zur Auftragsverarbeitung (AVV) kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
§ 2 Rechtsnatur und Leistungsbeschreibung (Dienstleistungscharakter)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Branchensoftware "BetterBus", primär konzipiert für Angebotsmanagement und Kalkulation im Bereich der Personenbeförderung, zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) zur Verfügung.
(2) Das Vertragsverhältnis wird von den Parteien ausdrücklich als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB qualifiziert. Es handelt sich weder um einen Werkvertrag (es wird kein abnahmefähiger Erfolg geschuldet) noch um einen Mietvertrag. Der Anbieter erbringt Rechen-, Kalkulations- und Datenverarbeitungsdienstleistungen und schuldet keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Der Funktionsumfang der Software richtet sich ausschließlich und abschließend nach dem bei Vertragsabschluss bzw. bei einem späteren Paketwechsel ausdrücklich vereinbarten Leistungspaket. Je nach vertraglich fixiertem Paket kann die Dienstleistung Module wie einen Dispositionsteil, eine Fahrpersonalapplikation sowie Analytics-Dashboards umfassen.
(4) Sämtliche Marketingaussagen auf der Website des Anbieters sind rein werblicher Natur und stellen keine rechtlich bindenden Garantiezusagen dar.
(5) Das System, seine Schnittstellen und sämtliche zugehörigen Module werden nach dem "Best-Effort"-Prinzip zur Verfügung gestellt. Es besteht ausdrücklich kein rechtlicher Anspruch darauf, dass jedes Modul, jede Teilfunktion oder das System in seiner Gesamtheit jederzeit fehlerfrei und lückenlos zur Verfügung steht oder funktioniert.
§ 3 Leistungsänderungsvorbehalt und Ausschluss der Minderung
(1) Die Software BetterBus wird als agile SaaS-Lösung betrieben. Der Kunde erkennt an, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, dass alle bei Vertragsschluss vorhandenen Funktionen für immer in dieser Form verfügbar bleiben.
(2) Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Software, einzelne Module und Funktionen jederzeit fortzuentwickeln, zu ändern, zu reduzieren, Funktionen ganz entfallen zu lassen oder neue Funktionen hinzuzufügen.
(3) Auf neu hinzugekommene Funktionen, die nicht Teil des ursprünglich gebuchten Pakets waren, besteht kein vertraglicher Anspruch auf kostenfreie Nutzung.
(4) Da das Vertragsverhältnis jederzeit kündbar ist (vgl. § 7 dieser AGB), stellt ein Wegfall oder eine signifikante Änderung von Funktionen keine unzumutbare Benachteiligung dar. Dem Kunden stehen bei Änderung oder Wegfall von Funktionen keinerlei Minderungsrechte bezüglich der Vergütung zu.
§ 4 Vergütung, Pakete, Rabatte und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden zu leistende Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste für das jeweilige Paket und die spezifisch lizenzierte Fahrzeuganzahl.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Rechnung wird jeweils am ersten Werktag des Folgemonats für den vergangenen Abrechnungszeitraum erstellt und dem Kunden elektronisch (automatisiert) übermittelt.
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Anbieters und technischer Verfügbarkeit wahlweise per SEPA-Firmenlastschrift oder per Banküberweisung.
(4) Sofern dem Kunden individuelle Rabatte gewährt werden, gelten diese ausschließlich für das initial abgeschlossene Paket. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch darauf, dass ein Rabatt bei einem Wechsel in ein anderes Paket (Upgrade/Downgrade) oder bei der Zubuchung weiterer Fahrzeuge Gültigkeit behält. Sofern Rabatte ausnahmsweise aufrechterhalten werden, begründet dies keinen Anspruch für die Zukunft.
§ 5 Systemvoraussetzungen, SLAs und Support
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Uptime (Verfügbarkeit der Kernfunktionalitäten) der Software-Services von 99,0 % im Jahresdurchschnitt. Von der Berechnung ausgenommen sind höhere Gewalt, Ausfälle der Infrastruktur auf Seiten des Kunden sowie geplante Wartungsarbeiten, sofern diese dem Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit (z.B. 48 Stunden) angekündigt werden und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten (z.B. nachts oder am Wochenende) stattfinden.
(2) Die fehlerfreie Nutzung der Software BetterBus (einschließlich des Backends und der Dispositionsansichten) sowie der fahrerbezogenen Fahrpersonalapp (welche vollumfänglich als browserbasierte Webapplikation konzipiert ist) erfordert auf Seiten des Kunden zwingend den Einsatz eines aktuellen, marktüblichen Webbrowsers (z.B. Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox, Microsoft Edge) in seiner jeweils neuesten oder direkten Vorversion. Für die Erfüllung dieser sowie gegebenenfalls weiterer notwendiger Systemvoraussetzungen (Hardware, Internetverbindung) ist allein der Kunde verantwortlich.
(3) Der Anbieter erbringt reguläre Support-Leistungen von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie an gesetzlichen Feiertagen im Land Berlin. In diesem Zeitraum eingehende Supportanfragen werden im Rahmen des Best-Effort-Prinzips schnellstmöglich bearbeitet.
(4) Bei kritischen Systemausfällen (Totalausfall der Serverinfrastruktur oder der primären Kernsoftware auf Seiten des Anbieters) sichert der Anbieter, unabhängig von den regulären Support-Zeiten, eine maximale Reaktionszeit von vier (4) Stunden zu.
(5) Meldet der Kunde außerhalb der regulären Support-Zeiten (gemäß Abs. 3) einen Notfall, der sich im Nachhinein nicht als kritischer Systemausfall auf Seiten des Anbieters darstellt (z.B. Bedienungsfehler des Kunden, netzwerkbedingte Ausfälle beim Kunden vor Ort), ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine separate, kostenpflichtige Notfall-Supportpauschale in Höhe von 150,00 Euro (netto, zzgl. gesetzlicher USt.) pro angefangener Arbeitsstunde in Rechnung zu stellen.
§ 6 Datenexport bei Kündigung
(1) Im Falle einer Kündigung oder auch jederzeit während der regulären Vertragslaufzeit hat der Kunde das Recht und die technische Möglichkeit, seine im System gespeicherten, eigenen Daten in einem strukturierten, gängigen Maschinenformat (JSON-Format) eigenständig zu exportieren.
(2) Der Anbieter behält sich vor, zukünftig gegebenenfalls weitere Exportformate anzubieten, ohne dass jedoch ein rechtlicher Anspruch auf die Bereitstellung spezifischer, abweichender Dateiformate besteht.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Nutzung der Software ist für beide Vertragsparteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des jeweils laufenden Kalendermonats ordentlich kündbar.
(3) Die Kündigung kann in Textform oder über einen entsprechenden Kündigungsbutton im System erfolgen.
§ 8 Lizenzmetrik und Vertragsstrafe bei Betrug
(1) Die vertragliche Lizenzierung skaliert exakt pro Fahrzeug, das aktiv bewirtschaftet wird.
(2) Ein Fahrzeug gilt als aktiv bewirtschaftet, wenn es einen Auftrag durchführt, der im System (BetterBus) erfasst oder informationstechnisch verarbeitet wurde oder wird. Für jedes aktiv bewirtschaftete Fahrzeug wird eine monatliche Lizenzgebühr fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Anzahl wahrheitsgemäß anzugeben.
(3) Bei Betrug oder Umgehung der Lizenzmetrik (Schattenwirtschaft im System, d.h. wenn im System erfasste Aufträge von Fahrzeugen durchgeführt werden, für die keine Lizenzgebühr entrichtet wurde), verwirkt der Kunde für jeden einzelnen Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe.
(4) Diese Vertragsstrafe beträgt pauschal das 12-Fache (zwölffache) der Monatsgebühr, die für dieses Fahrzeug bei ordnungsgemäßer Lizenzierung angefallen wäre.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter im konkreten Einzelfall überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden durch die Umgehung entstanden ist.
§ 9 Verantwortlichkeit für Regulierung und KI-Funktionen
(1) Der Kunde ist als Verkehrsunternehmer (PBefG, BOKraft etc.) alleinig für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Software nimmt ihm diese rechtliche Verantwortung nicht ab. Alle systemseitigen Warnungen (z.B. Lenk- und Ruhezeiten) sind reine Best-Effort-Funktionalitäten. Auskünfte in der Software stellen keine Rechtsberatung dar.
(2) Soweit die Software Beta-Funktionen basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI / AI) anbietet, erkennt der Kunde an, dass KI-Systeme technisch bedingt zu "Halluzinationen" (Plausibel klingenden, aber falschen Aussagen) neigen können. Aussagen oder Berechnungen der KI können falsch sein.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Ergebnisse vor geschäftlicher Nutzung eigenverantwortlich durch menschliches Fachpersonal zu überprüfen (Human-in-the-Loop). Für Schäden, die aus unkritischem Vertrauen auf KI-Inhalte resultieren, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Der Anbieter hält bei der Verarbeitung von Daten die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der nationalen Datenschutzgesetze strikt ein.
(2) Da der Anbieter im Rahmen der Bereitstellung der Software-Dienstleistungen zwingend personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien zeitgleich mit der Bestätigung dieser AGB im Online-Checkout einen verbindlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab. Dieser AVV ist integrativer Bestandteil des Gesamtnutzungsvertrages.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter lediglich beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Dieser vertragstypische, vorhersehbare Schaden wird bei leichter Fahrlässigkeit von den Parteien der Höhe nach einvernehmlich auf die Summe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung für mittelbare Schäden, vertragsuntypische Folgeschäden, entgangenen Gewinn, sowie für Schäden, die aus einer kurzzeitigen, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten fehlenden Erreichbarkeit der Software resultieren.
(5) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene (anfängliche) Mängel der Software gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Es gilt jeweils diejenige Fassung der AGB, welcher der Kunde bei Vertragsabschluss oder im Rahmen einer späteren Änderung ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB auch für bereits laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche, regulatorische oder technische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich ist, oder um neue Funktionen vertraglich abzubilden.
(3) Beabsichtigte Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Im Rahmen dieser Benachrichtigung und/oder bei der anschließenden Nutzung der Software (z.B. durch ein Pop-Up beim nächsten Login) wird der Kunde gebeten, den geänderten AGB ausdrücklich zuzustimmen.
(4) Stimmt der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb der gesetzten Frist zu, gelten für ihn die bisherigen AGB unverändert fort. Der Anbieter behält sich jedoch in diesem Fall ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis im Rahmen der regulären Frist (vgl. § 7) ordentlich zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll in diesem Fall im Wege der Vertragsauslegung diejenige wirksame Regelung treten, die der ungültigen Vereinbarung und ihrem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.