Berichtigen, korrigieren oder stornieren?
Drei Wege führen aus einer falschen Rechnung heraus, und sie sind nicht gleichwertig. Der kleinste ändert das Dokument selbst, die anderen stellen ein zweites aus. Welcher gilt, entscheidet nicht der Geschmack, sondern was mit der Rechnung schon passiert ist.
An einer ausgestellten Rechnung bietet das Menü alle drei an: berichtigen, stornieren, korrigieren. In dieser Reihenfolge, weil der kleinste Eingriff zuerst gesehen werden soll — wer ihn nicht findet, greift zum größeren.
Sobald eine Zahlung gebucht ist, ist die Berichtigung ausgegraut — und darunter steht, warum. Die App verschweigt den Weg nicht, den sie nicht mehr anbietet: sonst sucht man ihn, findet ihn nicht und nimmt das Storno, das man nicht gebraucht hätte.
| Wenn … | dann | weil |
|---|---|---|
| noch nichts verbucht, nichts bezahlt | berichtigen | Das Dokument selbst wird ersetzt — kein zweiter Beleg, keine zweite Nummer |
| eine Position war zu viel oder zu teuer, und es ist schon verbucht | Rechnungskorrektur | Entlastet die Rechnung um den Korrekturbetrag; beide Belege bleiben stehen |
| die Rechnung hätte es gar nicht geben dürfen | Stornorechnung | Nimmt sie vollständig zurück; die neue Rechnung bekommt eine eigene Nummer |
| noch ein Entwurf | bearbeiten oder löschen | Ein Entwurf ist nicht ausgestellt — es gibt nichts zu berichtigen |
Warum dieselbe Rechnungsnummer erlaubt ist
Eine Rechnung wird berichtigt „durch ein Dokument, das sich auf die Rechnung bezieht" (§ 31 Abs. 5 UStDV) — und der eindeutigste Bezug ist dieselbe Nummer. Ein Storno mit neuer Nummer ist ein zulässiger Weg, aber nicht der vorgeschriebene. Auch die GoBD verlangen nicht, dass sich nie etwas ändert: § 146 Abs. 5 AO verlangt, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt. Genau das leistet die Fassungsliste — die ersetzte Fassung bleibt lesbar, und jede Änderung trägt Zeitpunkt, Person und Grund. Deshalb gilt in der App: berichtigt wird das Dokument, nicht die Nummer.
Wo die Grenze liegt — und warum dort
Nicht beim Versenden, sondern beim Verbuchen. Solange nur die Kundschaft die Rechnung hat, ist eine berichtigte Fassung eine Frage der Abstimmung. Sobald der Zeitraum beim Steuerberater liegt, steht dort eine Buchung, die unsere Rechnung nicht mehr belegt — und das lässt sich mit keinem Hinweis auf einem PDF heilen. Dasselbe gilt für eine gebuchte Zahlung: Geld ist geflossen, es gibt einen Beleg über einen Betrag, und die Anpassung ist selbst ein Dokument. Und wo schon eine Korrektur oder ein Storno auf die Nummer verweist, darf die Nummer nachträglich nichts anderes sagen.
Warum die berichtigte Rechnung erneut raus muss
Weil eine Berichtigung erst wirkt, wenn sie ankommt. Wurde zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet man sie bis zur Berichtigung *gegenüber dem Leistungsempfänger* (§ 14c Abs. 1 UStG) — die Datenbank hier zu ändern genügt dafür nicht. Deshalb setzt die App eine schon versendete Rechnung nach dem Abschließen zurück auf „nicht versendet“: nicht um den Verlauf zu verlieren, sondern damit im Register steht, dass hier noch etwas rausgeht. Das ursprüngliche Versanddatum bleibt an der Fassung gespeichert.
Was auf der berichtigten Rechnung steht
Über dem Anschreiben erscheint ein eigener Abschnitt: dass dies die berichtigte Fassung ist, wann sie erstellt wurde, welche Fassung sie ersetzt, und dass Nummer und Rechnungsdatum unverändert sind. Bei einer schon versendeten Rechnung steht zusätzlich die Bitte, nur noch diese Fassung zu verwenden. Der interne Grund steht dort nicht — wohl aber Dein Hinweis für die Kundschaft, wenn Du einen eingetragen hast. Und weil der Hinweis beim Festschreiben ins Dokument eingefroren wird, trägt ihn die ersetzte Fassung nicht: die sieht aus wie am Tag, an dem sie verschickt wurde.
Auch die E-Rechnung sagt es
Eine Rechnung aus Betterbus ist eine E-Rechnung: ein PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren Daten. Seit 2025 muss auch die Berichtigung einer E-Rechnung selbst eine E-Rechnung sein, und der strukturierte Teil darf zum Hinweis nicht schweigen. Der Hinweis auf die Fassung steht deshalb nicht nur auf der Seite, sondern auch in den eingebetteten Daten — dieselbe Aussage, aus einer Quelle. Für Dich ändert das nichts; für die Buchhaltung der Kundschaft ist es der Unterschied zwischen zwei Dateien mit einer Nummer und einer erkennbaren Berichtigung.
| Zustand der Rechnung | Berichtigen | Stattdessen |
|---|---|---|
| Entwurf | nicht nötig | Bearbeiten oder löschen |
| Finalisiert, nicht versendet | ja | — |
| Versendet | ja — geht danach wieder raus | — |
| Angemahnt | ja | — |
| Zahlung gebucht | nein | Rechnungskorrektur oder Storno |
| Korrektur oder Storno vorhanden | nein | Die Korrektur korrigieren |
| Zeitraum an die Buchhaltung übergeben | nein | Rechnungskorrektur oder Storno |
| Storniert | nein | Neue Rechnung schreiben |
| Ist selbst Korrektur oder Storno | nein | Dokument zurücknehmen |
| Anzahlung, von Schlussrechnung abgezogen | nein | Die Schlussrechnung berichtigen |
| Von easybill ausgestellt | nein | In easybill berichtigen |