Berichtigen, korrigieren oder stornieren?

Drei Wege führen aus einer falschen Rechnung heraus, und sie sind nicht gleichwertig. Der kleinste ändert das Dokument selbst, die anderen stellen ein zweites aus. Welcher gilt, entscheidet nicht der Geschmack, sondern was mit der Rechnung schon passiert ist.

  1. An einer ausgestellten Rechnung bietet das Menü alle drei an: berichtigen, stornieren, korrigieren. In dieser Reihenfolge, weil der kleinste Eingriff zuerst gesehen werden soll — wer ihn nicht findet, greift zum größeren.

  2. Sobald eine Zahlung gebucht ist, ist die Berichtigung ausgegraut — und darunter steht, warum. Die App verschweigt den Weg nicht, den sie nicht mehr anbietet: sonst sucht man ihn, findet ihn nicht und nimmt das Storno, das man nicht gebraucht hätte.

Wenn …dannweil
noch nichts verbucht, nichts bezahltberichtigenDas Dokument selbst wird ersetzt — kein zweiter Beleg, keine zweite Nummer
eine Position war zu viel oder zu teuer, und es ist schon verbuchtRechnungskorrekturEntlastet die Rechnung um den Korrekturbetrag; beide Belege bleiben stehen
die Rechnung hätte es gar nicht geben dürfenStornorechnungNimmt sie vollständig zurück; die neue Rechnung bekommt eine eigene Nummer
noch ein Entwurfbearbeiten oder löschenEin Entwurf ist nicht ausgestellt — es gibt nichts zu berichtigen
Der Entscheidungsweg in einer Zeile pro Fall.

Warum dieselbe Rechnungsnummer erlaubt ist

Eine Rechnung wird berichtigt „durch ein Dokument, das sich auf die Rechnung bezieht" (§ 31 Abs. 5 UStDV) — und der eindeutigste Bezug ist dieselbe Nummer. Ein Storno mit neuer Nummer ist ein zulässiger Weg, aber nicht der vorgeschriebene. Auch die GoBD verlangen nicht, dass sich nie etwas ändert: § 146 Abs. 5 AO verlangt, dass jede Änderung nachvollziehbar bleibt. Genau das leistet die Fassungsliste — die ersetzte Fassung bleibt lesbar, und jede Änderung trägt Zeitpunkt, Person und Grund. Deshalb gilt in der App: berichtigt wird das Dokument, nicht die Nummer.

Wo die Grenze liegt — und warum dort

Nicht beim Versenden, sondern beim Verbuchen. Solange nur die Kundschaft die Rechnung hat, ist eine berichtigte Fassung eine Frage der Abstimmung. Sobald der Zeitraum beim Steuerberater liegt, steht dort eine Buchung, die unsere Rechnung nicht mehr belegt — und das lässt sich mit keinem Hinweis auf einem PDF heilen. Dasselbe gilt für eine gebuchte Zahlung: Geld ist geflossen, es gibt einen Beleg über einen Betrag, und die Anpassung ist selbst ein Dokument. Und wo schon eine Korrektur oder ein Storno auf die Nummer verweist, darf die Nummer nachträglich nichts anderes sagen.

Warum die berichtigte Rechnung erneut raus muss

Weil eine Berichtigung erst wirkt, wenn sie ankommt. Wurde zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet man sie bis zur Berichtigung *gegenüber dem Leistungsempfänger* (§ 14c Abs. 1 UStG) — die Datenbank hier zu ändern genügt dafür nicht. Deshalb setzt die App eine schon versendete Rechnung nach dem Abschließen zurück auf „nicht versendet“: nicht um den Verlauf zu verlieren, sondern damit im Register steht, dass hier noch etwas rausgeht. Das ursprüngliche Versanddatum bleibt an der Fassung gespeichert.

Was auf der berichtigten Rechnung steht

Über dem Anschreiben erscheint ein eigener Abschnitt: dass dies die berichtigte Fassung ist, wann sie erstellt wurde, welche Fassung sie ersetzt, und dass Nummer und Rechnungsdatum unverändert sind. Bei einer schon versendeten Rechnung steht zusätzlich die Bitte, nur noch diese Fassung zu verwenden. Der interne Grund steht dort nicht — wohl aber Dein Hinweis für die Kundschaft, wenn Du einen eingetragen hast. Und weil der Hinweis beim Festschreiben ins Dokument eingefroren wird, trägt ihn die ersetzte Fassung nicht: die sieht aus wie am Tag, an dem sie verschickt wurde.

Auch die E-Rechnung sagt es

Eine Rechnung aus Betterbus ist eine E-Rechnung: ein PDF mit eingebetteten, maschinenlesbaren Daten. Seit 2025 muss auch die Berichtigung einer E-Rechnung selbst eine E-Rechnung sein, und der strukturierte Teil darf zum Hinweis nicht schweigen. Der Hinweis auf die Fassung steht deshalb nicht nur auf der Seite, sondern auch in den eingebetteten Daten — dieselbe Aussage, aus einer Quelle. Für Dich ändert das nichts; für die Buchhaltung der Kundschaft ist es der Unterschied zwischen zwei Dateien mit einer Nummer und einer erkennbaren Berichtigung.

Zustand der RechnungBerichtigenStattdessen
Entwurfnicht nötigBearbeiten oder löschen
Finalisiert, nicht versendetja—
Versendetja — geht danach wieder raus—
Angemahntja—
Zahlung gebuchtneinRechnungskorrektur oder Storno
Korrektur oder Storno vorhandenneinDie Korrektur korrigieren
Zeitraum an die Buchhaltung übergebenneinRechnungskorrektur oder Storno
StorniertneinNeue Rechnung schreiben
Ist selbst Korrektur oder StornoneinDokument zurücknehmen
Anzahlung, von Schlussrechnung abgezogenneinDie Schlussrechnung berichtigen
Von easybill ausgestelltneinIn easybill berichtigen
Jeder Zustand, in dem die App die Berichtigung verweigert — und was dann gilt. Die Begründung steht jeweils im Menü unter dem ausgegrauten Eintrag.