Offene Posten im Blick behalten

Welche Rechnungen noch offen sind, wie weit sie schon gemahnt wurden — und was als Nächstes ansteht. Die Übersicht rechnet sich aus den gebuchten Zahlungen und den erfassten Mahnungen; nichts daran wird von Hand gepflegt.

  1. Öffne „Abrechnung“ → „Offene Posten“. In der Leiste oben stehen die Suche, die Summen nach Alter und der offene Gesamtbetrag — darunter die Mahntreppe.

  2. Jede Spalte ist eine Mahnstufe: von „Nicht angemahnt“ links bis zur letzten Stufe rechts. Eine Rechnung wandert nach rechts, sobald eine Mahnung erfasst wurde — verschieben lässt sie sich nicht.

  3. Die Suche filtert die ganze Tafel — nach Rechnungsnummer oder Kundenname. Alle Summen darüber und in den Spalten rechnen sich dabei auf die Treffer um, damit sie zu dem passen, was zu sehen ist.

SpalteBedeutung
Nicht angemahntEs wurde noch nichts verschickt
ZahlungserinnerungDie freundliche Erinnerung ist raus
1. MahnungDie erste Mahnung ist erfasst
2. MahnungDie zweite Mahnung ist erfasst
Letzte StufeAlles darüber hinaus — Inkasso oder Ausbuchung prüfen
Die Stufen der Mahntreppe. Unter jeder Überschrift stehen die offene Summe, die Anzahl der Posten und der nächste Schritt.
Auf der KarteBedeutung
BetragRechnungsbetrag abzüglich aller gebuchten Zahlungen, Skonti und Ausbuchungen
Tage überfälligTage seit dem Zahlungsziel. Vor Fälligkeit steht hier das Fälligkeitsdatum
Zuletzt gemahntWie lange das letzte Schreiben her ist — damit niemand zweimal hintereinander mahnt
Was auf einer Karte steht. Ein Klick darauf öffnet die Rechnung.

Warum sich die Karten nicht verschieben lassen

Die Spalte ist ein Ergebnis, kein Schalter: Sie zeigt, welche Mahnung tatsächlich erfasst wurde. Eine Karte wandert deshalb erst, wenn in der Rechnung eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erfasst ist — mit Gebühr, Zinsen und neuer Frist.

Warum Rechnungskorrekturen keine eigene Karte haben

Eine Korrektur ist keine Forderung an die Kundschaft, sondern die Rücknahme einer Forderung. Sie erscheint deshalb nicht als eigener Posten, sondern mindert die Rechnung, zu der sie gehört.